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Compliance Wissen5 Min. Lesezeit·15. August 2026

Auftragsverarbeitung (AVV) beim KI-Einsatz: Was Unternehmen beachten müssen

Rechtliche Vorgaben für AVVs nach Art. 28 DSGVO beim Einsatz von KI-Modellen, Hosting und KI-Betriebssystemen im Mittelstand.

Autor:
Stefan Rose · KI-Experte und Co-Founder von mulios

Sobald ein Unternehmen ein externes KI-System nutzt, das personenbezogene Daten (z. B. Kundennamen, E-Mails, Bewerbungen oder Mitarbeiterdaten) verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Ohne einen rechtskonformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) drohen empfindliche Bußgelder. Dieser Leitfaden zeigt, welche KI-spezifischen Klauseln unverzichtbar sind.

Wann ist ein AVV beim KI-Einsatz zwingend erforderlich?

Ein AVV ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weisungsgebunden personenbezogene Daten für den Verantwortlichen (das Unternehmen) verarbeitet. Beim Einsatz von KI betrifft dies sowohl das Cloud-Hosting von Dokumenten und Chat-Verläufen als auch die Rechenleistung zur Inferenz (Modellabfrage). Nur wenn eine KI rein lokal 'on-premise' ohne jeden externen Datenaustausch betrieben wird, entfällt die Notwendigkeit eines AVV.

Die 4 kritischen KI-Klauseln im AVV

  • Verbot des Modelltrainings mit Kundendaten: Der AVV muss explizit ausschließen, dass eingegebene Prompts, hochgeladene Dokumente oder Metadaten zum Trainieren oder Verbessern von Basismodellen des Anbieters genutzt werden.
  • Zero Data Retention (ZDR) / Löschfristen: Nach Durchführung der KI-Berechnung müssen Zwischendaten und Embeddings auf den GPU-Clustern unverzüglich gelöscht werden.
  • Hosting-Standort & Unterauftragnehmer: Transparente Auflistung aller Rechenzentren (vorzugsweise Deutschland oder EU) und Subunternehmer ohne eigenmächtige Verlagerung in Drittstaaten.
  • Weisungsgebundenheit & Audit-Rechte: Das beauftragende Unternehmen behält die volle Kontrolle und hat das Recht, die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu überprüfen.

Der Unterschied zwischen EU-Hosting und US-Hyperscalern (CLOUD Act)

Viele US-Anbieter bieten zwar europäische Rechenzentren und Standard-AVVs an, unterliegen jedoch weiterhin dem US CLOUD Act. Dies bedeutet, dass US-Behörden trotz EU-Speicherung Zugriff verlangen können. Für besonders schutzwürdige Unternehmensdaten empfiehlt sich daher der Einsatz souveräner europäischer KI-Anbieter, bei denen sowohl das Daten-Hosting als auch die KI-Berechnung vollständig CLOUD-Act-frei abgewickelt werden.

Prüfpunkt im AVVMangelhafter Standard-AVVRechtssicherer KI-AVV (z. B. mulios)
Modell-TrainingJe nach Anbieter und Tarif unterschiedlich geregeltVertraglich ausgeschlossen und technisch kontrolliert
Hosting-StandortGlobal verteilt / intransparente Cloud100 % Deutschland (Hosting) & EU (Berechnung)
DatenlöschungBis zu 30 Tage Logging beim ProviderSofortige Löschung nach Request-Verarbeitung
Drittland-TransferMöglich via Standardvertragsklauseln (SCC)Ausgeschlossen bei souveränen Sicherheitsstufen

Checkliste: So prüfen Unternehmen den KI-AVV

  • Liegt ein digital oder schriftlich unterzeichneter AVV nach Art. 28 DSGVO vor?
  • Sind die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) aktuell und für KI-Infrastrukturen spezifiziert?
  • Ist die Vertraulichkeit der Mitarbeiter und Subunternehmer des Anbieters vertraglich gesichert?
  • Gibt es klare Regelungen zur Unterstützung bei Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung)?

Die Quintessenz

Ein sauberer AVV nach Art. 28 DSGVO mit striktem Ausschluss des Modelltrainings und klarer Datenresidenz ist die unverzichtbare Basis für jeden rechtssicheren KI-Einsatz im Unternehmen.

Häufige Fragen

Reicht die Bestätigung der Standard-AGB eines KI-Tools als AVV aus?

Nein. Ein AVV muss die spezifischen gesetzlichen Pflichten nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abdecken. Reine Nutzungsbedingungen (Terms of Service) genügen den Anforderungen der Aufsichtsbehörden in der Regel nicht.

Stellt mulios einen AVV bereit?

Ja. mulios stellt allen Geschäftskunden einen vollständigen, DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive detaillierter TOMs und Klauseln zum Schutz vor unberechtigter Datenverwertung zur Verfügung.

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